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Nein zu Tempo 30 auf Hauptstrassen!

Aktualisiert: 15. Okt. 2022

Willkommen zu diesem Beitrag über die kantonale Volksinitiative zu Tempo 30 auf den Hauptstrassen des Kantons Baselland.


Ausgangslage:

Immer mehr Gemeinden wollen aus Lärmschutzgründen Tempo 30 auf den Hauptstrassen. Die Genehmigung wird dem Regierungsrat zur Entscheidung vorgelegt.


Argumente für die Initiative:

Obwohl es bessere Methoden für den Schutz der Anwohnenden vor Strassenlärm wie lärmarme Beläge oder Schallschutzfenster gibt, gelangen immer öfters baselbieter Gemeinden mit der Forderung an den Regierungsrat. Das geschieht, obwohl mit einem Höchsttempo von 30 km/h eine Lärmverminderung nicht garantiert ist. Deswegen beinhaltet die Initiative eine Forderung, dass der Kanton erst alle anderen Massnahmen umsetzen soll, bevor er Tempo 30 auf Hauptstrassen mit Auswirkungen für alle Verkehrsteilnehmenden anordnet.


Das Höchsttempo von 30 km/h ist für Pendler die zur Arbeit fahren, sowie Handwerkerfirmen suboptimal, weil diese auf ein schnelles Vorankommen angewiesen sind. Auch Blaulichtorganisationen verlieren im Notfall kostbare Zeit, wenn sie sich an dieses Tempolimit halten müssen.


Die formulierte Gesetzesinitiative will eine Ergänzung des Strassenverkehrsgesetzes BL:


1. Tempo 30 soll als Höchstgeschwindigkeit nur dann möglich sein, wenn alle anderen möglichen Massnahmen ausgeschöpft sind und die Zustimmung der Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinden erteilt wurde.


2. Die Verkehrsanordnung muss den Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinden zur Genehmigung vorgelegt werden.


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